Frauenhaus Worms



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Frauen, die bedroht, körperlich und/ oder seelisch misshandelt werden, können im Frauenhaus Worms Schutz, Unterkunft und Beratung erhalten.
Falls Sie Kinder haben, können Sie diese mit ins Frauenhaus bringen.
Für Jungen über 15 Jahre ist eine Aufnahme nicht möglich, wir sind behilflich eine Unterkunft außerhalb zu suchen.
Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich.
Wir bemühen uns, dass jede Frau mit ihren Kindern ein Zimmer alleine bewohnen kann.
Wenn Sie im Frauenhaus Worms aufgenommen werden möchten, können Sie uns

telefonisch: 06241/ 43591,
per Fax: 06241/ 972861 oder
per mail: gewaltfrei@frauenhaus-worms.de 

erreichen. (siehe auch Kontakt)

Wir vereinbaren dann umgehend einen Zeit- und Treffpunkt mit Ihnen.
Die Adresse ist aus Schutzgründen geheim.

Sollten Sie sich in akuter Gefahr befinden, können Sie sich auch an die örtliche Polizei wenden. Die Polizei kann Ihnen helfen und Sie gegebenenfalls, wenn Sie es wünschen, ins Frauenhaus bringen.

Sollten bei uns alle Plätze belegt sein, vermitteln wir Sie weiter.
 

Das sollten Sie - wenn möglich - mitbringen:

Das ist keine Voraussetzung für die Aufnahme!
Doch es kann für Sie sehr hilfreich sein.

Alle wichtigen Dokumente für Sie:

  • Ausweis / Pass
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte
  • Heiratsurkunde
  • Lohnsteuerkarte
  • EC-Karte / Kontounterlagen
  • Rentenunterlagen
  • Sozialversicherungsnachweis / Nummer
  • Zeugnisse
  • Kindergeldnummer
  • bei Hartz IV–Bezug Bescheid vom Jobcenter

Alle wichtigen Dokumente für die Kinder:

  • Ausweis / Pass
  • Geburtsurkunden
  • Krankenversicherungskarten
  • Zeugnisse
  • Kindergeldnummer
  • Untersuchungsheft
  • Impfpass
  • Schulsachen
  • Unterlagen bei Bezug von Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss/ Erziehungsgeld

Alles was Sie im Alltag benötigen/ Dinge für den persönlichen Gebrauch:

  • Bargeld
  • Kleidung für Sie und Ihre Kinder
  • Toilettenartikel
  • Spielsachen
     

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Für die Beratung und Unterstützung der Frauen sind eine Diplom-Sozialpädagogin und eine Diplom-Pädagogin zuständig. Für die Kinder ist eine Erzieherin zuständig.
Der Notrufdienst am Abend und am Wochenende wird von ehrenamtlich tätigen Frauen geleistet.
 

Gründe die gegen eine Aufnahme ins Frauenhaus sprechen:

Wenn Sie alkohol- oder drogenabhängig sind oder unter einer akuten psychischen Erkrankung leiden, können Sie nicht im Frauenhaus aufgenommen werden.
 

ALTIAIA-WebPublishing
Ursula Minkenberg-Adam

last update: August 2008